1) Bitte beachten Sie bei der Belegung der AWPF folgende Punkte:
- Wenn Sie an einem für Ihren Studiengang gesperrten AWPF teilnehmen, kann dieses nur als Wahlfach auf dem Zeugnis eingetragen werden. Die Liste der im WS 2010/2011 gesperrten AWPFs ist am Ende dieser AWPF-Hinweise verlinkt.
- Falls Sie ein AWPF nicht erfolgreich abgelegt haben, ist diese nicht ausreichende Leistung, wie jede andere 5, im nächsten Semester auszugleichen. Dazu können Sie dieselbe Veranstaltung erneut belegen oder ein anderes AWPF belegen und dort den Leistungsnachweis erbringen.
- Bis zum Ende des sechsten Studiensemesters müssen Sie AWPF im Umfang von 5 CP (4 SWS) erfolgreich abgelegt haben. Für bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbrachte oder nicht ausreichende Leistungen wird eine Fristfünf erteilt.