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1) Bitte beachten Sie bei der Belegung der AWPF folgende Punkte:

  • Wenn Sie an einem für Ihren Studiengang gesperrten AWPF teilnehmen, kann dieses nur als Wahlfach auf dem Zeugnis eingetragen werden. Die Liste der im WS 2011/2012 gesperrten AWPFs ist am Ende dieser AWPF-Hinweise verlinkt.Dise Auflistung bezieht sich auf den Entwurf des AWPF-Angebotes. Es können geringfügige Änderungen gegenüber dem endgültigen Angebot auftreten.
  • Falls Sie ein AWPF nicht erfolgreich abgelegt haben, ist diese nicht ausreichende Leistung, wie jede andere 5, im nächsten Semester auszugleichen. Dazu können Sie dieselbe Veranstaltung erneut belegen oder ein anderes AWPF belegen und dort den Leistungsnachweis erbringen.
  • Bis zum Ende des sechsten Studiensemesters müssen Sie AWPF im Umfang von 5 CP (4 SWS) erfolgreich abgelegt haben. Für bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbrachte oder nicht ausreichende Leistungen wird eine Fristfünf erteilt.
  • Es kann sein, dass nach einem abgelegten AWPF nur 2 CP im Notenspiegel vermerkt sind, weil nur ganzzahlige Werte eingetragen werden.
 
 Liste gesperrter AWPFs im WS 2011/2012 (41,54 KB, 2011-08-05 16:01:50)

2) Folgende Lehrveranstaltungen werden in jedem Semester angeboten:

Die angegebenen Semesterzahlen (z. B. Inf-2) beziehen sich auf einen Studienbeginn im WS!

Lehrveranstaltung

WS

SS

Algorithmik
 + +

Programmieren I / II (Bitte richtige LV-Nr. beachten !)

+

+

Grundlagen der Informatik
 ++

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften

WInf-1

Inf-2, EC-2

Englisch

Inf-1, EC-1

WInf-2

Mathematik (I)
Inf-1, EC-1

WInf-2

Software Engineering (I)

Inf-3, EC-3

WInf-4

Datenbanken (I)

Inf-3

WInf-4

Statistik

WInf-3, EC-3

Inf-4

Grundlagen der Datenkommunikation

WInf-3, EC-3

Inf-4

Projekt- und Produktmanagement

WInf-3

Inf-4



 

3) Änderung der Zulassung zum Vertiefungsmodul ab WS 2011/2012

Ab dem nächsten Semester wird der Zugang zu den Vertiefungsmodulen (Schwerpunkten) neu geregelt. Vom "first come first serve" wird auf eine Reihung nach "bisher erreichte CP-Anzahl" (1. Kriterium) und "bisher erreichte Durchschnittsnote" (2. Kriterium) umgestellt. Einzelheiten sind im nachfolgenden Dokument ausführlich beschrieben. Ggf. kann es also sinnvoll sein, eine Notenverbesserung zu versuchen!

Anträge dazu sind innerhalb der Frist zur Prüfungsanmeldung ( bis 20.05.2011) zu stellen.

 

 Zulassungsverfahren Vertiefungsmodul (55,13 KB, 2011-12-12 14:43:27)

 letzte Änderung: 2011-12-12

  • 12.12.: flexible Regelung bei der Wahl eines Vertiefungsmoduls
  • 17.10.: Ergänzung der Hinweise zum AWPM

Frage per Mail an: Prof.Dr.Junker-Schilling