
Folgende Zulassungsvoraussetzungen sind als Beleg der erforderlichen Englisch-Kenntnisse für den Masterstudiengang gemäß § 3 Abs. 4 SPO anzuerkennen:
Der Europarat erstellte 2001 den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen als übergeordnetes einheitliches Bewertungssystem für Fremdsprachenkompetenz in Europa mit sechs Leistungsstufen fest. Die folgende Stufe ist für den Master in unserer Fakultät maßgebend. Es werden auch die möglichen externen Prüfungen erläutert.
Der Europäische "Independent User":
Selbständige Sprachbeherrschung (Gute Sprachkenntnisse)
Referenzrahmen:
B2 / Vantage Level
Externe Prüfungen:
- erfolgreicher Abschluss des AWPFs TOEFL-Practice
- erfolgreicher Abschluss des AWPFs Intensive Spoken English
- erfolgreicher Abschluss des AWPFs Intensive Reading and Writing
- erfolgreicher Abschluss des AWPFs Intercultural Communication
- Leistungskurs Englisch im Abitur mit einer durchschnittlichen Punktzahl von mindestens 12 Punkten in den beiden letzten Schuljahren
- Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung Englisch (LV-Nr. 5000900) bzw. Technisches Englisch (LV-Nr. 5100900) mit einer Note 2,3 oder besser
Der Europarat erstellte 2001 den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen als übergeordnetes einheitliches Bewertungssystem für Fremdsprachenkompetenz in Europa mit sechs Leistungsstufen fest. Die folgende Stufe ist für den Master in unserer Fakultät maßgebend. Es werden auch die möglichen externen Prüfungen erläutert.
Der Europäische "Independent User":
Selbständige Sprachbeherrschung (Gute Sprachkenntnisse)
Referenzrahmen:
B2 / Vantage Level
Externe Prüfungen:
- TOEFL: 500-549 Punkte/paper-based, 173-212 Punkte/computer-based, 61- 78 Punkte/internet-based
- TOEIC: 541-600 Punkte
- IELTS: Modest User Band 5-Competent User, Band 6
- APIEL: Score 3
- FCE
- BEC level 2
- ALTE level 3
- TELC B2 Certificate in English adVantage; Certificate in English for Technical Purposes
- UNIcert II